02925/3749 info@vrmsw.de

Der § 3 der Satzung erzählt uns vom Erhalt der dörflichen Lebensqualität
und der Entwicklung der dörflichen Gemeinschaft.

Sicher kennen wir alle die landläufige Auffassung (häufig von „Städtern“), auf dem Lande sei ja alles noch in bester Ordnung – man lebe gleichsam auf einer Insel der Glückseeligen.
Gemeinschaft, Nachbarschaft, gegenseitige Unterstützung in allen Lebenslagen, Vereinsleben, keine Kriminalität, kein Lärm, die gute Luft … und überhaupt sei alles besser; das Leben hier sei noch in vielen Dingen weit ab vom hektischen Treiben der Städte und Ballungsräume.
Tatsächlich aber stellen wir fest, dass auch die Menschen auf dem Lande in erschreckender Normalität durchs Leben gehen;  mit allen Vor- und Nachteilen, wie wir sie auch in städtischen Regionen kennen, lediglich die Ausprägungen machen den Unterschied.

Ein wichtiger Aspekt dabei ist der vielbeschworene „demographische Wandel“!
Zurückgehende Bevölkerungszahlen führen bei uns naturgemäß viel schneller dazu, dass vielen der eben noch als „so positiv“ erwähnten Dinge die Grundlage entzogen wird:
– es gibt den Nachbarn direkt gegenüber nicht mehr, das Haus steht leer
– Kindergärten und Schulen werden geschlossen, die Mindestteilnehmerzahlen werden nicht mehr erreicht
– Vereinsmitglieder fehlen

Hinzu kommt die  „ganz normale“ Entwicklung der heutigen Zeit, so wie es zu allen Zeitaltern eine Vorwärtsentwicklung gegeben hat:
– Der Konkurrenzkampf um eine gute Ausbildung und um Arbeitsplätze fordert Zeit, die für    das „Zwischenmenschliche“, also den Kern des Dorflebens, fehlt.
– Die Arbeitsplätze sind nicht mehr „um die Ecke“ erreichbar, sondern verlangen zeitraubendes Pendeln.
– Das Internet mit all seinen segensreichen Entwicklungen und Möglichkeiten fordert ebenso mehr und mehr seinen Tribut – bei uns mehr als in der Stadt, was u.a. an der häufig sehr langsamen Anbindung liegt.
– ….. und aus kriminalistischer Sicht waren Dörfer wohl in Wahrheit nie eine Insel der Glückseeligen.

Nun könnte man jammern und lamentieren über all das Elend dieser Entwicklung – oder aber den Weg einschlagen, der zur Gründung des Vereinsrings im Kirchspiel führte:
Aktiv durch Engagement und Koordinierung die zukünftige Entwicklung mitgestalten – immer in der Hoffnung, dadurch letztlich doch ein wenig das Dorfleben mit Qualität – mit Lebensqualität zu füllen.

Engagement heißt hier: Kraft, Ideen und Zeit in Projekte stecken.

Koordinierung bedeutet: bestehende Vereine und interessierte Mitbürger zusammenbringen und deren Kräfte bündeln.

1. Vorsitzender

Rudolf Zölzer
Schützenkamp 26
59581 Warstein

Tel. 02925/3749

2. Vorsitzender

Thomas Schulte

Kassierer

Hartmut Peitz
St. Agatha-Str. 11
59581 Warstein

Tel. 0160/8802006

Unsere Mailadresse: info@vrmsw.de

Satzung des Vereinsrings Mülheim-Sichtigvor-Waldhausen

§ 1 Name

 Der Vereinsring führt den Namen „Vereinsring Mülheim-Sichtigvor-Waldhausen“

 

§ 2 Sitz des Vereins

 Sitz des Vereins ist Warstein.

§ 3 Ziel und Zweck des Vereinsrings

a) Zweck des Vereins ist die Erhaltung der dörflichen Lebensqualität und die Entwicklung der dörflichen Gemeinschaft.

b) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

c) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung und die Koordinierung des Vereinslebens der örtlichen Vereine. Der Verein nimmt die Belange der Gesamtheit der Vereine wahr.

d) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

e) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

f) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

g) Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Bürgerstiftung Warstein, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in den Dörfern Mülheim, Sichtigvor und Waldhausen zu verwenden hat.

h) Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereinsrings Mülheim Sichtigvor Waldhausen ist das Kalenderjahr.

§ 5 Mitgliedschaft

a) Ordentliche Mitglieder des Vereinsrings können alle Vereine und Organisationen werden, die ihren Sitz in den Ortschaften Mülheim Sichtigvor Waldhausen haben. Hiervon ausgenommen sind politische Gruppierungen.

b) Über die Aufnahme in den Vereinsring entscheidet der Vorstand.

c) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung des Vereins bzw. der Institution. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung.

d) Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Höhe des Jahresbeitrags.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 7 Mitgliederversammlung

a) Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der mit einer Frist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen wird.

b) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung  findet statt, wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Vereinsrings dies schriftlich und unter Angabe von Gründen beantragt.

c) Über die Versammlung wird ein Protokoll angefertigt; das vom Protokollführer und einem Vorstandmitglied zu unterzeichnen ist.

d) Mitgliederversammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

e) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Mitglieder mit mehr als 150 Vereinsmitgliedern haben zwei Stimmen. An den Sitzungen können weitere Mitbürger teilnehmen. Sie haben aber kein Stimmrecht. Die stimmberechtigten Mitglieder erhalten eine Stimmkarte.

f) Beschlüsse werden mit 2/3 Mehrheit der erschienen Vereine gefasst.

g) Satzungsänderungen bedürfen einer 3 /4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 8 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

·         Vorsitzende/r

·         Stellvertretende/r Vorsitzende/r,

·         Kassierer/in,

Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 3 Jahre; die Amtszeit des Stellv. Vorsitzenden beträgt bei der Erstwahl 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig.

Wählbar ist jedes Mitglied eines angeschlossenen Vereins, welches das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und erfüllt die Aufgaben des Vereinsrings im Rahmen und im Sinne der Satzung. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.

§ 9 Beirat

Der Beirat berät den Vorstand und die Mitgliederversammlung. Er ist berechtigt, an den Sitzungen von Vorstand und Mitgliederversammlung teilzunehmen.

Der Beirat besteht aus:

·         den drei Ortsvorstehen,

·         dem Ortsheimatpfleger,

·         und bis zu 3 Mitgliedern, die nicht Angehörige eines Mitgliedsvereins sein müssen.

§ 10 Wirtschaftsführung

Die Kassengeschäfte nimmt der Kassierer wahr. Er hat die Bücher nach Ablauf des Geschäftsjahres abzuschließen und zur Revision bereitzuhalten.

Die Mitgliederversammlung wählt zur Kassenprüfung zwei Prüfer. Einmalige Wiederwahl ist zulässig, jedoch mit der Maßgabe, dass bei jeder Wahl ein Prüfer ausscheidet.

Über die Entlastung des Kassierers und des übrigen Vorstandes entscheidet die Mitgliederversammlung in der ersten Sitzung nach Ablauf des Geschäftsjahres.

§ 11 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereinsrings kann nur mit einer Stimmenmehrheit von 3 /4 der anwesenden Mitglieder gefasst werden.

Zur Auflösung des Vereinsrings ist eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung erforderlich.

Mülheim Sichtigvor Waldhausen, den 03. April 2014

Erster Vorsitzender
Rudolf Zölzer

Zweiter Vorsitzender
Thomas Schulte

Kassierer
Hartmut Peitz

Beisitzer

Ortsvorsteherin von Mülheim

Susanne Kemker
02925/28216

Ortsvorsteherin von Sichtigvor

Heike Kruse
02925/665

Ortsvorsteher von Waldhausen

Rainer Kemper
02925/800829

Ortsheimatpfleger

Willi Hecker
02925/2106

Beisitzer VRMSW

Helmut Fröhlich
02925/2181